Sie haben eine Immobilie geerbt?
Ob Sie Alleinerbe sind oder eine Erbengemeinschaft besteht – es stellt sich die Frage, was mit der Immobilie geschehen soll. Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?
Wir besprechen mit Ihnen ausführlich Ihre persönliche Situation und beraten Sie, was Ihre geerbte Immobilie wert ist und wie Sie sie aus unserer Sicht am besten nutzen könnten.
Einige wichtige Informationen zur Erbschaft:
Grundbuchberichtigung und Erbschaftsteuer
Zu den formellen Pflichten beim Immobilienerbe gehört die Grundbuchberichtigung – egal, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind. Im Grundbuch ist immer noch der Erblasser als Eigentümer eingetragen. Mit der Grundbuchumschreibung werden Sie als Erbe offiziell Eigentümer bzw. Miteigentümer der Immobilie.
Eine weitere – nicht nur formelle – Pflicht ist die Information des Finanzamts. Denn mit der Erbschaft fällt nicht selten Erbschaftsteuer an. Die Benachrichtigung des Finanzamts muss binnen drei Monaten nach Eintreten des Erbfalls erfolgen. Bei der Erbschaftsteuer gelten differenzierte Regelungen mit Freibeträgen, bei denen – ähnlich wie bei der gesetzlichen Erbfolge – das Verwandtschaftsverhältnis eine wichtige Rolle spielt. Überlebende Ehegatten können zum Beispiel einen Freibetrag von 500.000 Euro in Anspruch nehmen, Kinder 400.000 Euro.
Wenn kein Testament oder kein Erbvertrag existiert, müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, um Ihre Rechtsstellung als Erbe geltend machen zu können.
Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und freuen uns über eine Nachricht von Ihnen.