Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Januar 2022)
1) Alle Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten objektbezogenen Auskünfte, wie z. B. Wohnflächenangaben, Baujahr und alle weiteren Daten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen, es sei denn, es liegt unsererseits grobe Fahrlässigkeit vor.
2) Alle Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung wird untersagt, ansonsten ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
3) Wir behalten uns vor, die Objekte auch anderen Interessenten zum Kauf bzw. zur Miete anzubieten.
4) Kommt zwischen dem Angebotsempfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes, oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes, als das ursprünglich vorgesehene (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt) oder ein weiteres Geschäft zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist, und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
5) Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Für den Verkauf eines Objektes ist der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung ausschlaggebend, für die Vermietung die Unterzeichnung des Mietvertrages.
6) Nimmt der Käufer/Mieter die Maklerdienstleistungen von TBImmobilien in Kenntnis der Provisionspflicht in Anspruch, und kommt der Hauptvertrag unter Ausschluss von TBImmobilien zustande, so besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der wesentlichen Bestandteile des Hauptvertrages gegenüber dem Käufer/Mieter.
7) TBImmobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
8) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamburg.
9) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft (Salvatorische Klausel).
Hamburg, im Januar 2022