Neues Gesetz zur einheitlichen Regelung der Maklercourtage beim Immobilienkauf
Der Bundestag hat im Mai 2020 ein Gesetz beschlossen, das bundesweit einheitlich die Bezahlung der Maklercourtage regelt. Nachdem auch der Bundesrat dem Gesetz im Juni 2020 zugestimmt hat, ist es am 23.12.2020 in Kraft getreten.
Das neue Gesetz wird ImmobilienkäuferInnen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen freuen. Denn hier gilt nun auch die 50/50-Teilung der Maklerprovision zwischen KäuferInnen und VerkäuferInnen. In allen anderen Bundesländern wurde die Provision auch schon vorher geteilt. Die neue gesetzliche Regelung betrifft Immobilien, die von den KäuferInnen selbst bewohnt werden. Gewerbeimmobilien und Immobilien zur Kapitalanlage sind von der Neuregelung ausgenommen.
Unsere Courtage ist individuell verhandelbar, richtet sich nach den jeweiligen Aufgaben und kann nach Erhalt der Kaufpreiszahlung bezahlt werden.
Ursprünglich war angedacht, die komplette Courtage auf die VerkäuferInnen zu übertragen, was aus unserer Sicht nicht fair gewesen wäre. Von daher begrüßen wir das neue Gesetz, denn wir sind schon immer für beide Parteien engagiert tätig. Unser bisheriger Courtagesatz von 5,95 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer bildet weiterhin unsere Arbeitsgrundlage und gleichzeitig den Maximalbetrag, den sich KäuferInnen und VerkäuferInnen teilen. Die endgültige Höhe unserer Courtage ermitteln wir gemeinsam mit unseren AuftraggeberInnen bei der Auftragserteilung. Für die Kalkulation der Courtage nehmen wir unter Anderem den Gesamtwert der Immobilie, den voraussichtlichen Aufwand und die zu erwartende Nachfrage in Augenschein – und finden gemeinsam eine passende Lösung. Nach wie vor kostenfrei für VerkäuferInnen ist unsere Erstberatung und Bewertung ihrer Immobilie.
Bei der Vermittlung von Mietimmobilien greift das bereits seit 2015 geltende Bestellerprinzip für Makler. Dies besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt – meist die VermieterInnen – für die Maklerprovision aufkommt. Auch hier kalkulieren wir unsere Courtage individuell und nach Absprache mit den VermieterInnen als AuftraggeberInnen und haben als Basis eine Courtage von 2 Nettokaltmieten inkl. ges. Mehrwertsteuer festgelegt. Einzelbesichtigungen sind für uns selbstverständlich, damit wir ihre neuen MieterInnen vor Unterzeichnung des Mietvertrages kennenlernen können.
Gern machen wir Ihnen ein verbindliches und individuelles Angebot und freuen uns, wenn wir für Sie tätig werden dürfen.
Als VermieterIn oder VerkäuferIn einer Immobilie wird es immer schwieriger, alles richtig zu machen. Eine genaue Wertermittlung, der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis, die Mietpreisbremse oder der Milieuschutz in Hamburg sind dabei nur einige Beispiele, wo aktuelles Wissen gefragt ist. Professionelle Unterstützung ist aus unserer Sicht das Beste, um Ihre Immobilie rechtssicher und zufriedenstellend zu vermieten oder zu verkaufen.
Wenn Sie über den Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken oder eine Vermietung ansteht, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.